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   LSG Rheinland-Pfalz, 02.12.2005 - L 2 B 129/05 R   

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https://dejure.org/2005,14015
LSG Rheinland-Pfalz, 02.12.2005 - L 2 B 129/05 R (https://dejure.org/2005,14015)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.12.2005 - L 2 B 129/05 R (https://dejure.org/2005,14015)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - L 2 B 129/05 R (https://dejure.org/2005,14015)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Säumniszuschlägen bei der Ermittlung des Gegenstandswertes; Vorliegen einer Nebenforderung oder einheitlichen Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GKG § 43 Abs. 1; GmbHG § 11 Abs. 2; ZPO § 4 Abs. 1
    Bemessung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren, Berücksichtigung von Säumniszuschlägen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 16.11.1993 - 5 W 2314/93

    Streitwertfestsetzung bei Geltendmachung der Sachverständigenkosten wegen auf

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.12.2005 - L 2 B 129/05
    Die Frage, ob eine Forderung ungeachtet dessen als Nebenforderung anzusehen ist, hängt nach der zu § 4 ZPO entwickelten Rechtsprechung und Kommentarliteratur davon ab, wie der Anspruch geltend gemacht und begründet wird (OLG München, Beschluss vom 16.11.1993- 5 W 2314/93 in NJW-RR 1994, 1484, 1485; Hartmann, aaO, § 4 Zivilprozessordnung, ZPO, Rn 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.1988 - L 9 S 38/88

    Sozialgericht; Festsetzung; Streitwert; Rechtsanwalt; Rechtsanwaltsgebühren;

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.12.2005 - L 2 B 129/05
    Der 9. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hat die KostO auf ein sozialgerichtliches Verfahren angewendet und in seinem Beschluss vom 21.11.1998- L 9 S 38/88 (Breithaupt, 1989, Seite 174 ff) zu § 18 KostO entschieden, dass Säumniszuschläge bei der Berechung des Gegenstandswertes als "Gegenstand eines besonderen Geschäfts" im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 2 KostO zu berücksichtigen seien, weil es zu ihrer Erhebung einer gesonderten Ermessensentscheidung bedürfe.
  • BSG, 10.06.2010 - B 2 U 4/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berechnung des Streitwerts - Nebenforderung -

    Soweit in der Rechtsprechung der LSG vereinzelt eine entsprechende Anwendung des § 43 Abs. 1 GKG auf Säumniszuschläge angenommen wird (so Sächsisches LSG vom 5.3.2009 - L 1 B 605/07 KR - juris-RdNr 23) , kann dem nicht gefolgt werden (Urteil des Senats vom 27.5.2008 - B 2 U 19/07 R - SozR 4-2700 § 150 Nr. 4; BSG vom 27.1.2010 - B 12 R 7/09 R - RdNr 17; ebenso: LSG Rheinland-Pfalz vom 2.12.2005 - L 2 B 129/05 R - juris-RdNr 23; LSG Baden-Württemberg vom 26.1.2009 - L 10 R 5795/08 W-B - juris-RdNr 6 ff; LSG Nordrhein-Westfalen vom 3.9.2009 - L 8 B 12/09 R - juris-RdNr 8 ff; jeweils mwN) .
  • LSG Sachsen, 05.03.2009 - L 1 B 605/07

    Berechnung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren; getrennte

    Soweit demgegenüber das LSG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 02.12.2005 - L 2 B 129/05 R - juris 24 ff.) Säumniszuschläge bei der Berechnung des Streitwertes berücksichtigt hat, beruhte dies darauf, dass die Säumniszuschläge der Hauptforderung zuzurechnen waren, weil sie im Rahmen einer einheitlichen Schadensersatzforderung bei der Inanspruchnahme eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft geltend gemacht worden waren und zum Teil andere Zeiträume als die in diesem Rahmen geltend gemachten rückständigen Gesamtsozialversicherungsbeiträge betrafen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2006 - L 11 (8) R 57/06

    Rentenversicherung

    Soweit das LSG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 02.12.2005 - L 2 B 129/05 R) Säumniszuschläge bei der Berechnung des Streitwertes berücksichtigt hat, beruhte dies darauf, dass dort die Säumniszuschläge im Rahmen einer einheitlichen Forderung bei der Inanspruchnahme eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft geltend gemacht worden waren.
  • VG Saarlouis, 09.05.2008 - 1 K 103/06
    VGH München, Beschluss vom 05.07.2005 - 4 C 05 202 -, juris; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.05.2007 - 4 WF 61/07 , juris; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.12.2005 - L 2 B 129/05 R , juris.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - L 4 KR 2412/09 W-B
    Eine Einbeziehung in den Streitwert darf deshalb erfolgen (so im Ergebnis LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Dezember 2005 - L 2 B 129/05 R - in Auseinandersetzung mit abweichender früherer Auffassung dieses Gerichts; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. September 2007 L 9 B 374/07 KR-ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2009 - L 10 R 5795/08 W-B - anderer Auffassung ohne eingehende Begründung LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. August 2007 - L 6 U 1140/06 - Sächsisches LSG, Beschluss vom 5. März 2009 - L 1 B 605/07 KR - alle veröffentlicht in Juris).
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